Das Registrierungsgesetz von 1908, das Eigentumsübertragungsgesetz von 1882 und das Immobiliengesetz (Regulierung und Entwicklung) von 2016 schreiben die Registrierung eines Kaufvertrags für eine Immobilie vor. Durch die Registrierung des Kaufvertrags für eine Immobilie wird dieser zu einer dauerhaften öffentlichen Urkunde. Darüber hinaus gilt eine Person erst dann als rechtmäßiger Eigentümer einer Immobilie, wenn sie diese Immobilie auf ihren Namen registrieren lässt.